Wahlen 2024

Unsere Kandidierenden für Einwohner- und Gemeinderat
Unsere Kandidierenden für Einwohner- und Gemeinderat

Was haben Sie in Ihrer Amtszeit erreicht?

In den letzten vier Jahren habe ich das Projekt zur Revision der Gemeindeordnung geleitet, wodurch der Einwohnerrat diesen Herbst seine Arbeit reibungslos starten kann. Parallel dazu koordinierte ich die Organisationsentwicklung der Verwaltung, angepasst an die neue Gemeindeordnung. Darüber hinaus übernahm ich für ein Jahr interimistisch die Geschäftsführung der Verwaltung.

Was wollen Sie in der nächsten Legislatur erreichen?

In der kommenden Legislatur gilt mein ganzes Engagement der Verbesserung der finanziellen Situation der Gemeinde und der Steigerung der Attraktivität. Ich bin überzeugt, dass unsere bereits aufgegleisten Projekte im Bereich von Arealentwicklungen, einer gezielten Wirtschafts- und Standortförderung und dem konstruktiven Dialog mit dem Kanton wesentlich zu einer qualitativen Entwicklung beitragen werden.

Wie soll Ebikon Ihrer Meinung nach in Zukunft aussehen (Entwicklung)?

Als Gemeindepräsident strebe ich für Ebikon ein kontrolliertes Wachstum an, wobei Qualität vor Quantität steht. Das Ziel ist ein ausgewogener Bevölkerungsmix. Nun müssen die Eckpfeiler für die Aufwertung des Ortzentrums gesetzt werden, ohne dabei die Bedeutung attraktiver Quartiertreffpunkte zu vernachlässigen.

Warum soll man Sie wieder wählen?

Ich will die Gemeinde Ebikon vorwärtsbringen, ich bin hochmotiviert und dossiersicher. Meine langjährige Erfahrung, die überkommunale Vernetzung und meine Funktion als Kantonsrat werde ich weiterhin gewinnbringend in die verschiedenen Bereiche unserer Gemeinde einbringen.

Wie wird der Einwohnerrat Ihre Arbeit beeinflussen?

Ich freue mich darauf, gemeinsam mit dem Einwohnerrat Ebikon weiterzuentwickeln und in eine stabile Zukunft zu führen. Der Einwohnerrat wird die politischen Themen verstärkt in die Öffentlichkeit bringen. Die Aufteilung der Sitze nach Wählerstärke gibt allen Meinungen mehr Raum. Trotz grosser Herausforderungen sehe ich unserer Zukunft positiv entgegen.

Strasse statt Säli

Am vergangenen Samstag hat die Ortspartei der Mitte Ebikon auf dem Gemeindehausplatz interessierte Bürgerinnen und Bürger zum Gespräch empfangen. Zusätzlich wurden auf dem ganzen Gemeindegebiet Unterschriften für unsere Zwillingsinitiativen gesammelt.

Während gut drei Sunden waren die Äbiker Kantonsratskandidaten Alex Fischer, Andreas Meyer und ich mit weiteren Parteimitgliedern vor Ort. Spannende Gespräche mit Einwohnerinnen und Einwohner gaben sich dabei die Hand mit der Sammlung von Unterschriften für unsere beiden Initiativen.

In beiden Begehren geht es um die Stärkung der Familie und um die Abschaffung von Ungleichbehandlungen und Diskriminierung im Steuer und- AHV-Bereich.

Die Initiative „faire Steuern“ verlangt nicht anderes als die Abschaffung der Heiratsstrafe.
Die Initiative „faire Renten“ verlangt, dass Verheiratete gleichviel Rente bekommen wie Nichtverheiratete.

Im Austausch mit der Bevölkerung

Smartvote – Kantonsratswahlen vom 2. April 2023

In den letzten Tagen sind die Wahlcouverts in allen Haushaltungen angekommen. Oft höre ich: Ich weiss nicht, wen ich wählen soll, ich kenne die Personen ja gar nicht. Nebst der Partei, welche immer ein gute Anhaltspunkt ist, gibt es ein sehr interessantes Tool namens Smartvote.

Mittels zweier Umfragemöglichkeiten (Deluxe 59 Fragen / Rapid 30 Fragen) kann man herausfinden, welche Personen einem am nächsten politisieren. Alle Kandidatinnen und Kandidaten für die Regierungsratswahlen sowie fast alle für die Kantonsratswahlen haben daran teilgenommen.

Persönlich finde ich immer wieder interessant das persönliche Profil nach dem Ausfüllen zu studieren. Dass ich in der Mitte politisiere ist mir bewusst, dass ich aber relativ liberale Haltungen in meinen Antworten habe, hat mich eher erstaunt.

Aber probieren sie doch selber. Die Rapid-Version ist in wenigen Minuten ausgefüllt und zeigt sofort, welche Kandidatinnen und Kandidaten die eigenen Haltungen am ehesten vertreten. Und der Vollständigkeit halber hier noch mein Spider-Diagramm 🙂

Kulturförderung im Kanton Luzern

Nachdem die Kulturförderung der grossen Institutionen im Zweckverband grosse Kulturbetriebe geregelt wurde, ging es gestern im Kantonsrat darum wie die regionale Kultur geregelt sein soll. Die Unterstützung des kulturellen Mittelbaues ist in allen Parteien unbestritten. Parlament und Regierung sind sich aber nicht einig, ob nur Projekte oder auch Strukturen gesetzlich geregelt werden sollen.
Die Botschaft B 126 enthielt seitens Regierung nur die Projektförderung. Das Parlament hat das Geschäft mit 73:40 Stimmen zur Überarbeitung zurückgewiesen. Dabei war das Anliegen parteiübergreifend unbestritten, lediglich das Vorgehen hat das Parlament gespalten. Hier mein gestriges Votum:

Herr Präsident, meine Damen und Herren

Als ehemaliger Präsident der RKK, vor allem aber als Mitglied der Steuerungsgruppe Strukturförderung gehöre ich zu dem Teil unserer Partei, welche den Rückweisungsantrag unterstützt.
Es ist äusserst bedauerlich, dass in der aktuellen Fassung der Botschaft 126 die Vorschläge der Arbeitsgruppe Strukturförderung in keiner Form aufgenommen wurden.

Man kann in der Kulturförderung die Projekt- und Strukturförderung nur gemeinsam betrachten.

Wenn wir den kulturellen Mittelbau in unserem Kanton nachhaltig stützen wollen, braucht es in beiden Bereichen eine gesetzliche Lösung. Die letzten Jahre haben gezeigt, wie weit die Solidarität in finanziell schwierigen Zeiten reicht.

Der Vorschlag der Arbeitsgruppe zur Strukturförderung ist hier sehr moderat.

Nur Gemeinden, welche bereits Strukturförderung bezahlen, könnten vom Kanton teilentlastet werden, für alle anderen Gemeinden ändert sich gar nichts. Die Ängste der Gemeinden vor einer zusätzlichen Belastung sind also komplett unbegründet.

Den angedachten Kostenteiler von 50:50 Gemeinden/Kanton habe ich bereits in der Steuerungsgruppe als unrealistisch bezeichnet. Fakt ist, dass die Gemeinden, welche eigene Strukturen unterstützen, bereits bei einem Kostenschlüssel von 10:90 entlastet würden. Das würde den Kanton noch 500’000.- pro Jahr kosten. Wenn wir dies ins Verhältnis setzen zu anderen gesprochenen Ausgaben, zum Beispiel beim Kauf der Villa Senar (15,45 Millionen), müssen wir in dieser Diskussion definitiv Augenmass behalten. Bereits in der damaligen Diskussion habe ich darauf hingewiesen, dass wir schon damit rechnen, dass der kulturellen Strukturmittelbau dann auch entsprechend getragen wird. Dies ist in keiner Art und Weise in die heutige Botschaft eingeflossen.

Aber die Entlastung ist gar nicht der zentrale Punkt. Es geht darum die Kultur im Mittelbau langfristig zu sichern und zu stärken. Dazu braucht es eine gesetzliche Verankerung.

Das Risiko der zeitlichen Verzögerung und der mögliche Gemeinde-Austritte aus der aktuell freiwilligen Projektförderung sehe ich als absolut real.
In meiner Risikoabwägung erachte ich aber die Schliessung wichtiger Kulturhäuser wie Kleintheater, Südpol, Braui Hochdorf, Sankturbahnhof Sursee, und und und …. als grössere Gefahr.

Ich werde die Botschaft zurückweisen und baue auf eine Lösung, welche in der Kultur keine Trennung zwischen Projekt und Struktur macht.

Neujahrsapéro 2023 – Ebikon

Liebe Äbikerinnen und Äbiker

Die gekürzte Fassung der Neujahrsansprache im Gemeindehaus Ebikon vom 02. Januar 2023.

Das neue Jahr sieht mich freundlich an, und ich lasse das alte mit seinem Sonnenschein und Wolken ruhig hinter mir.

Mit diesem Zitat von Johann Wolfgang von Goethe begrüsse ich Sie herzlich zum 1. Neujahrsapéro der Gemeinde Ebikon. Zusammen mit der Kommission für Gesellschaftsfragen, der Seerosepris- und der Kulturkommission haben wir den heutigen Anlass organisiert.

Während der Pandemie ist die Idee aufgekommen den Seerosepris nicht mehr am 7. Mai, sondern in Kombination mit einem Neujahrsapéro zu übergeben, und dieses Apéro dann gleich jedes Jahr durchzuführen. Und so findet heute das erste Mal das Neujahrsapéro statt, da wir Pandemiebedingt den Seerosepris ein letztes Mal am 7. Mai 2022 übergeben haben.

Zu Beginn haben wir ein Trio der Musikschule Rontal gehört. Sie gehören alle drei zur sogenannten Talentförderung und wir werden später noch mehr hören.

Was erwartet Sie weiter?
Nach einer kurzen Neujahrsansprache meinerseits übergebe ich das Wort an Franz Isaak von der Kulturkommission zu einer ebenfalls kurzen Ansprache. Im Anschluss geniessen wir gemeinsam eine feine Suppe aus der Küche des Höchweid und sie haben die Gelegenheit den Vorabend gemütlich ausklingen zu lassen.

Das neue Jahr sieht mich freundlich an, und ich lasse das alte mit seinem Sonnenschein und Wolken ruhig hinter mir.

Das neue Jahr schaut uns freundlich an. Und das ist nicht nur auf das viel zu warme Wetter bezogen. Ein neues Jahr eröffnet immer wieder neue Möglichkeiten. Aber schauen wir doch zuerst auf das alte Jahr mit Sonnenschein und Wolken zurück, dies mit einigen persönlichen Gedanken:

Auf der Weltbühne ist das Jahr geprägt von selbst inszenierten Populisten. Unglaublich wie viele Länder durch Personen regiert werden, welche vor allem die eigene Macht im Sinne haben. Während einige wie Bolsonaro, Johnson oder Trump von den Wählern in die Schranken gewiesen werden, zementieren andere wie Erdogan, Orban, Lukaschenko und Xi Jinping ihre Macht. Möglich ist dies oft durch ein 2-Parteiensystem. Zwei Parteien, welche sich gegenseitig blockieren. Oder noch schlimmer ein 1-Parteiensystem, welches gar kein anderes Gedankengut zulässt.

König dieser Disziplin ist aktuell Vladimir Putin. Man kann seinen Krieg diskutieren wie man will, wer Schulen, Spitäler und zivile Bevölkerung mit Bomben und Raketen überzieht, hat aus meiner Sicht keine Legitimation einen Staat zu führen.

Was für ein Glück ist da die direkte Demokratie in der Schweiz. Auch wenn unser System mit vielen verschiedenen Parteien manchmal etwas träge scheint, ist es trotzdem Garant für ausgewogene und überlegte Entscheide. Und seit Jahrzehnten auch das Erfolgsprinzip für ein äusserst wohlhabendes, erfolgreiches und stabiles Land.

Leider öffnet sich auch bei uns der Graben zwischen links und rechts immer mehr. Die Hauptauslöser sind für mich die verschiedenen Formen der modernen Medien. Es ist nicht sexy über gute Lösungen zu berichten. Auflagen, oder Klicks wie man heute sagt, erreicht man durch Berichte über Extrempositionen. Dies führt automatisch dazu, dass viele Leute je nach Thema links oder rechts abstimmen und wählen, was aus meiner Sicht die Polarisierung noch verstärkt.

Der Erfolg der Schweiz liegt aber im Kompromiss, in der Fähigkeit gemeinsam gute Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen. Nur auf die anderen zu zeigen, bringt uns keinen Schritt weiter.

Sonnenschein und Wolken gab es im vergangenen Jahr natürlich auch in Ebikon.
Eigentlich sehe ich in erster Linie Sonnenschein, wenn ich unser Jahr 2022 betrachte.

Bereits im Februar 2022 kam es zur legendären Abstimmung zur neuen Gemeindeordnung. 82% haben der neuen Gemeindeordnung zugestimmt und damit den Eckstein zum Einwohnerrat gelegt. Damit haben wir die Basis für eine neue demokratische Mitbestimmung ab dem September 2024.

Ein weiterer wichtiger Pfeiler für die nächsten Jahre haben Sie im letzten November gelegt. 81% haben dem Budget zugestimmt und sogar 83% dem Landabtausch Wydenhof. Damit sind wir mit der künftigen Schulraumstrategie auf Kurs.

Eher dunkle Wolken hat einmal mehr unser Finanzhaushalt gezeigt. Es ist unglaublich schwierig in einer Agglomerationsgemeinde wie Ebikon, Emmen oder Kriens finanziell auf gesunde Beine zu kommen. Zu gross sind die gebundenen Ausgaben und Zentrumslasten im Verhältnis zum Steuerertrag. Leider haben wir im kantonalen Schnitt ein überproportionales Wachstum von Personen mit wenig Steuerkraft. Hier setzen wir alles daran, so rasch als möglich ein gesundes Verhältnis zu erreichen.

Aber schauen wir vorwärts.

Das neue Jahr sieht mich freundlich an.

Tatsächlich gibt ein neues Jahr immer auch viele Chancen und neue Herausforderungen.

Im nächsten Frühling starten wir mit einem breiten Mitwirkungsprozess zur Zentrumsentwicklung. Mit verschiedenen Gruppen, Parteien und Privatpersonen wollen wir analysieren, wo unser Zentrum sein soll und wie wir dieses attraktiver machen können. Wenn sie daran interessiert sind, lade ich Sie herzlich ein in diesem Prozess aktiv mitzumachen. Wir werden regelmässig über die Möglichkeiten informieren.

Was uns bereits seit 9 Jahren begleitet, ist die Revision des Bau- und Zonenreglementes. Obwohl wir als eine der ersten Gemeinden im Jahr 2013 am Start waren, hat uns der Kanton immer wieder ausgebremst. Aktuell haben wir die 2. öffentliche Auflage hinter uns und verarbeiten die zusätzlichen Einsprachen. Ziel ist nach wie vor der Urnengang am 18. Juni. Im Idealfall ist das neue BZR am 01.01.24 in Kraft.

Ebenfalls stark beschäftigt hat uns die Flüchtlingssituation. Hier eröffnen wir Anfang März eine Containersiedlung für 160 Personen auf dem Rischareal. Es hat mich gefreut zu sehen und zu hören wie gross die Unterstützung dazu in der Bevölkerung ist.

Häufig werden wir gefragt, wie es mit der Sagenmatt weiter geht. Das offizielle Baugesuch ist jetzt eingetroffen und wird im Januar durch den Kanton öffentlich aufgelegt. Hier ist der Kanton im Lead, weil mit dem Mühlebach ein kantonales Bachprojekt und zusätzlich die Kantonsstrasse betroffen ist.

Sie sehen, es ist eine unglaublich dynamische Zeit.

Dunkle Wolken beschert uns der Fachkräftemangel. Seit Monaten haben wir mehrere Stellen im Bereich Planung und Bau ausgeschrieben und bekommen praktisch keine Bewerbungen. Dies führt zu einem Überhang bei den Baugesuchen und braucht manchmal einiges an Geduld bei unseren Kunden.

Dies ist schweizweites Phänomen. Es fehlt überall massiv an Ingenieuren.

Es ist grundsätzlich interessant zu sehen, wie sich die Bewerbungen in fast allen Arbeitsbereichen innert weniger Jahre komplett gekehrt haben. Während früher dutzende Bewerbungsschreiben eintrafen, suchen wir heute aktiv nach Mitarbeitern. Auf verschiedensten Kanälen sprechen wir potenzielle Fachkräfte direkt an.

Verwaltungsintern stehen wir mitten in einer Reorganisation. Mit der Einführung des Einwohnerrates kommen neue Aufgaben auf uns zu. Ich freue mich zusammen mit dem ganzen Gemeinderat auf die künftigen Aufgaben. Ich bin überzeugt, dass wir gut aufgestellt sind.

Der wichtigste Faktor für ein erfolgreiches Jahr sind jedoch Sie liebe Äbikerinnen und Äbiker. Damit eine Gemeinde lebt, braucht es jede und jeden. Sie prägen unser tägliches Leben. Mit der Teilnahme am heutigen Apéro zeigen Sie die Verbundenheit und das Interesse an unserer Gemeinde.

Dafür danke ich Ihnen herzlich.

Das neue Jahr sieht mich freundlich an, und ich lasse das alte mit seinem Sonnenschein und Wolken ruhig hinter mir.

Und so lade ich sie jetzt ein gemeinsam auf das Jahr 2023 anzustossen, auf dass es uns viel Gutes bringt.

Zum Wohl auf 2023, es guets Nöis

Samichlaus – Ebikon

Gestern konnte der traditionelle Auszug der Samichlausgesellschaft Ebikon wieder in gewohnter Form stattfinden. Hunderte von Gäste haben diesen wunderbaren Anlass begleitet.

Pünktlich um 17 Uhr gehen die grossen Flügeltüren der Pfarrkirche St. Maria auf, festliche Musik ertönt, die Fanfaren schmettern über den Platz und der Samichlaus mit seiner Entourage betritt die breite Treppe. Bereits zuvor sind die Trychler und Chlöpfer, Iffelen, Tambouren, Fanfaren, Ruprechte, Diener und Schmutzlis zusammen mit den beiden Eseln Miro und Balu über die Dorfstrasse zur Kirche gezogen.

Der Samichlaus bei seiner Ansprache.

Im Anschluss zieht der Umzug über die Dorf- und Schulhaussstrasse gesäumt von hunderten begeisterter Kinderaugen zum Wydenhofschulhaus. Ein kollektiver Aufschrei begleitet das Losstürmen der Schmutzlis.

Auf dem Pausenplatz Wydenhof empfängt der Samichlaus die Kinder und Eltern persönlich.

Herzlichen Dank allen Beteiligten für das Organisieren und den Erhalt dieses wunderbaren Kulturgutes.

In den nächsten Tagen werden die Trychler und Chlöpfer intensiv in Ebikon unterwegs sein. Der Samichlaus ist am 3./4. und 6. Dezember unterwegs und besucht die Familien.

Zuteilung von Flüchtlingen an die Gemeinden

Die Zuteilung von Flüchtlingen durch den Kanton stellt viele Gemeinden vor grosse Herausforderungen. In kleinen Gemeinden ist zum Teil absolut kein Wohnraum vorhanden, in anderen, wie zum Beispiel Ebikon, konnte dieser nicht in der notwendigen Frist bereitgestellt werden. Ich habe mich deshalb per dringlicher Anfrage beim Kanton erkundigt, wie mit den daraus resultierenden Bonus- und Maluszahlungen umgegangen wird.

Mit den Antworten der Regierung war ich nur teilweise zufrieden und habe deshalb die Diskussion im Kantonsrat verlangt. Hier mein Votum vom Dienstag 13.09.2022:

Zeitgeist

Editorial im Rontaler vom 10. Juni 2022

Liebe Bürgerinnen und Bürger

Wir befinden uns im Sädelwald. Es ist ein Abend im Frühling, die Temperaturen sind angenehm warm und die Vögel zwitschern. Doch es riecht nicht nach Tannennadeln und Laub, sondern nach Müll. An der Grillstellle beim Waldrand türmt sich Abfall, teilweise kniehoch. Bierflaschen, Becher, Pizzakartons und sogar dreckige Kleider liegen am Boden auf den Tischen und Bänken. Geschätzte Äbikerinnen und Äbiker, solche Situationen sind leider keine Seltenheit.

Karsamstag, Grillstelle Sedelwald

Es gibt weitere Abfall-Hotspots auf unserem Gemeindegebiet, so zum Beispiel die Grillstelle der Zunft auf dem Hundsrücken oder der Platz bei der «Bärenhöhle» entlang des Rotseeweges. Hier wurden sogar bereits zwei Mal die Sitzbänke verfeuert.

Unser Werkdienst fährt dreimal pro Woche alle bekannten Orte ab und räumt auf. Herzlichen Dank dafür an dieser Stelle.

Leider ist dieses sogenannte Littering ein Zeichen unserer Zeit. Die Gemeinde kontrolliert die Abfälle auf mögliche Daten der Verursacher und bereits mehrmals wurden dadurch Täterinnen und Täter gebüsst. So auch im eingangs erwähnten Fall aufgrund eines Hinweises.

Falls sie also Zeuge eines Vorfalles werden, sind wir froh um Rückmeldungen. Als Gesellschaft haben wir ein gemeinsames Recht auf den öffentlichen Raum. Dazu gehört ganz einfach, dass man einen Platz so verlässt, wie man ihn antrifft.

Ich wünsche Ihnen gemütliche Stunden draussen, zum Beispiel an unserer neuen Grillstelle beim Rütihof.

Zum Medienpaket

Leserbrief in der Luzerner Zeitung vom 03.02.2022

Gerne erinnere ich mich an die Zeit als es in Luzern das Vaterland, die LNN und das Tagblatt gab. Diese drei Tageszeitungen beleuchteten ein Thema jeweils aus verschiedenen Standpunkten und Perspektiven.

Auch im Rontal existierten bis vor einigen Jahren mit Rigi Anzeiger und Rontaler zwei Wochenzeitungen, welche mit journalistischem Handwerk regional berichteten.

Tempi Passati. Heute gibt es noch eine Tages- und eine Wochenzeitung in unserer Region. Die Gründe dafür sind klar. Immer mehr Werbegelder fliessen in neue Kanäle, zuvorderst die digitalen Medien.

Mit dem Medienpaket will der Bund die Vielfalt der Berichterstattung stützen und erhalten. Störend daran ist, dass auch grosse, finanziell gut aufgestellte Medienhäuser davon profitieren.

Kritiker monieren den staatlichen Einfluss auf die unabhängige Berichterstattung. Nur, was ist unabhängig? In den letzten Jahren haben vermehrt Private grosse Zeitungen übernommen und ihren persönlichen Stempel aufgedrückt.

Wenn ich nun also die Wahl habe zwischen einem Produkt, welches mit staatlichen Geldern und klaren Leitplanken versehen ist und einem privat finanzierten Medium, welches oft die Interessen des Geldgebers portiert, ist für mich die Wahl klar.

Sagen wir ja zu einer zeitlich begrenzten Medienunterstützung, von welcher kleinere Schweizer Unternehmen proportional stärker profitieren und die Schweizer Medien grundsätzlich gegenüber der ausländischen Konkurrenz gestärkt werden.

Die Kunden des Staates

Editorial im Rontaler vom 06.01.2022

Liebe Äbikerinnen und Äbiker

Über die Feiertage hatte ich ein interessantes Gespräch. In gemütlicher Runde habe ich erzählt, dass wir auf der Verwaltung sehr hohen Wert auf Kundenorientierung und Dienstleistung legen.

Darauf wurde mir erwidert, dass die Bürgerinnen und Bürger eines Staates keine Kunden seien. Schliesslich sei der Staat ja kein Selbstbedienungsladen, wo man sich abholen kann, was man gerade braucht. Nein das Staatswesen sei ein System, welches nur funktioniert, wenn sich auch jeder und jede als aktiven Teil davon sieht. Wie dies bereits John F. Kennedy in seiner Antrittsrede gesagt hat:

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.“

Nun, da musste ich meinem Gegenüber natürlich Recht geben. (Übrigens das «jemanden-Recht-geben» ist in Pandemiezeiten ein stark schwindendes Phänomen).

Im weiteren Gespräch haben wir festgestellt, dass wir begrenzt vom Gleichen reden. Meinerseits meinte ich die Äbikerinnen und Äbiker, welche mit einem Anliegen auf die Verwaltung kommen. Hier gilt für uns ein grosses Dienstleistungsprinzip. Also Dienen und Leisten.

Im anderen Fall geht es darum, sich als Teil unseres Staates zu verstehen und nicht als Nutzniesser. Auf dieser Systematik funktioniert das Schweizer Staatswesen.

Für mich sind diese Werte zentral und ich werde mich auch im 2022 danach ausrichten.

Ich wünsche Ihnen allen ein gutes neues Jahr.

Daniel Gasser
Gemeindepräsident

Project X

Seit bald 40 Jahren schreibe ich Arrangements für verschiedene Formationen. Dabei sind einige Perlen entstanden, welche bisher noch nie gespielt wurden. Nun wird es Zeit diese zu veröffentlichen.

Fast zwanzig Arrangements habe ich in den letzten Jahren einfach aus Spass geschrieben. Oft stammen diese aus dem Progressiv-Rock und haben spezielle Takt- und Tonarten.
Eigentlich wollte ich diese Stücke zu meinem 50igsten Geburtstag aufnehmen, bin aber einfach nie dazu gekommen. Mit der Pandemie waren plötzlich ganz viele Abende frei und diese Zeit habe ich aktiv genutzt. Wie bereits bei Threestyle oder den Konzerten mit Stephan Eicher darf ich einmal mehr mit tollen Musikerinnen und Musikern arbeiten.

Die ausgefallene Fasnacht hat im Februar 2021 das ideale Zeitgefäss gegeben Schlagzeug, Perkussion (Iwan Jenny) und E-Bass (Michel Gsell) einzuspielen. Die Wahl fiel dabei auf die Soundfarm mit Steffen Peters als Tonmeister.
Der zweite Akt ist Ende August über die Bühne gegangen. Während fünf Halbtagen haben wir sämtliche Bläserstimmen aufgenommen.

Trompeten: Patrick Ottiger, Adrian Derungs, Joëlle Zemp
Posaunen: Patrick Brügger, Manuel Zemp
Waldhorn: Kilian Jenny
Tuba: Jonas Inglin

In den kommenden Wochen wird editiert und gemixt. Hier schon mal einige Impressionen aus dem Studio (natürlich noch im Roughmix):

Planungsbericht zur Spange Nord

B67: Planungsbericht über das weitere Vorgehen beim Projekt Spange Nord und Massnahmen für den öffentlichen Verkehr in der Stadt Luzern

Die Session des Kantonsrates vom 21./22. Juni hatte wieder einmal sehr spannende Themen. Für mich als Vertreter der Verkehrs- und Baukommission war vor allem ein Thema interessant. Mit dem Planungsbericht B67 wird die Spange Nord definitiv beerdigt. Das weitere Vorgehen soll mit der künftigen Mobilitätsstrategie Zukunft Mobilität Luzern (ZuMoLu) abgestimmt werden.
Der Rück- und Ausblick in diesem Thema führte zu emotionalen Voten und zeigte einmal mehr die unterschiedlichen Ansätze für die Zukunft.
Hier eine Zusammenfassung aus meinem Fraktionsvotum namens der CVP.

Durchgangsbahnhof – Auswirkungen auf Ebikon

Der Durchgangsbahnhof (DBL) war einmal mehr Thema im Kantonsrat. Mit der Veröffentlichung der Testplanung der Stadt Luzern zum Bahnhof Luzern geht die politische Diskussion in eine nächste Phase.

Am 1. Februar hat die Stadt Luzern ihre Testplanung zum Bahnhof und dessen Umfeld veröffentlicht. Als Äbiker interessiert natürlich vor allem, was für Auswirkungen der neue Bahnhof und dessen Bau auf unsere Gemeinde haben wird.
Es ist relativ klar, dass die grossen Bauinstallationsplätze kaum in der Stadt realisiert werden und der Aushub nicht über die Seebrücke abtransportiert werden kann. Es kommt also in den nächsten Jahren einiges auf uns zu.

Als Zentrumsgemeinde des Rontals wollen wir uns frühzeitig in diese Diskussion einbringen und unsere Bedürfnisse deponieren. Dazu gehört in erster Priorität der Ausbau des Bahnperrons auf 400 Meter, damit in Zukunft auch Doppelzugkompositionen im Viertelstundentakt halten können.
Zudem wird die Abstellanlage Dierikon zusätzliche Fahrten und damit Immissionen generieren.
Ein weiteres Anliegen ist die Prüfung der Verlängerung des Tunnelportals im Tagbau. Damit könnte nebst Reduktion des Fahrlärms die Möglichkeit eines unkomplizierten Überganges ins Risch geschaffen werden.

Über Billettsteuern und Busspuren auf der Seebrücke

Die Dezembersession im Kantonsrat war einmal mehr dicht gefüllt. Ich greife hier zwei Themen auf, welche die Gemeinde Ebikon direkt oder indirekt betreffen.

M 115       Abschaffung der Billettsteuer

FDP Kantonsrat Damian Hunkeler hat eine Motion zur Abschaffung der sogenannten Billettsteuer eingereicht. Der Regierungsrat hat in seiner Antwort eine Umwandlung in ein Postulat (Prüfauftrag) vorgeschlagen. In der Schlussabstimmung wurden sowohl Motion wie auch Postulat mit parteiübergreifender Mehrheit von rechts bis links abgelehnt. Zu wichtig sind diese Gelder in den betroffenen Gemeinden sowohl für Sport, Kultur aber vor allem auch zum Ausgleich von Zentrumslasten. Hier mein persönliches Votum:

P 242       Mehr Platz für umweltschonenden Verkehr zwischen Bahnhofplatz und
Luzernerhof

Im Postulat der grünen Kantonsrätin Monique Frey wird verlangt, dass zwei Fahrspuren auf der Seebrücke für Bus und Velo reserviert werden. Dies hat natürlich einen grossen Einfluss auf einen flüssigen Verkehr. Mit der Volksabstimmung und dem Nein zur Spange Nord in der Stadt Luzern hat sich die grundsätzliche Ausgangslage verändert. Bevor unkoordinierte Massnahmen umgesetzt werden, braucht es einen Marschhalt und eine neue Auslegeordnung. Die Gemeinde Ebikon unterstützt keinerlei Massnahmen, welche zu spürbaren Verschlechterungen in Ebikon führen. Diesbezüglich haben wir bereits beim Regierungsrat deponiert, dass wir keine weiteren Einschränkungen auf Gemeindegebiet unterstützen solange die Auswirkungen nicht klar sind.

Das folgende Votum habe ich als Fraktionssprecher der CVP gehalten, entspricht aber auch meiner persönlichen Haltung:

Von Renaturierung, Autobahnüberdachung und kalkulatorischen Zinsen

Am letzten Montag fand die erste Session des Kantonsrates in der Messehalle Luzern statt. Nachdem wir fast zwei Stunden über Dringlichkeiten von Corona-Vorstössen debattiert hatten, wurde der Tag dann doch noch effizient.

Seit gut einem Jahr bin ich nun Leader unserer CVP Delegation in der Verkehrs- und Baukommission. In dieser Funktion fallen regelmässig spannende Themen an. Am letzten Montag durfte ich gleich drei Mal als Fraktionssprecher antreten. Zu zwei Themen lasse ich den Videomitschnitt des Livestreams sprechen, im dritten Thema erlaube ich mir einmal mehr mein Votum abzudrucken.

B18: Hochwasserschutz und Revitalisierung Ron

M700: Motion Budmiger Marcel über flankierende Massnahmen zum Bypass

Vier Anfragen und zwei Postulate zu Rückzahlungen der VBL

Medial war dies natürlich der spannendste Teil der Diskussionen und bekam deshalb überdurchschnittlich Aufmerksamkeit. Wie mein Fraktionskollege Adrian Nussbaum richtig feststellte, waren bei einigen Parteien „die Schuldsprüche schon gemacht bevor überhaupt ein Gerichtsgebäude gebaut ist“.

Hier mein Votum als Fraktionssprecher:

Herr Präsident, meine Damen und Herren

Bei Themen mit öffentlichem Interesse ist es in den letzten Jahren gang und gäbe geworden drei Fragen zu stellen:

  1. Was ist passiert?
  2. Wer ist schuld?
  3. Werden die Schuldigen angemessen bestraft?

Häufig rückt dabei die Frage 1, was ist eigentlich passiert, in den Hintergrund.

Diese drei Fragen werden durch die Medien maßgeblich befeuert. Und obwohl unsere Tageszeitungen von „Unschuldsvermutung“ sprechen, sind die Verantwortlichen bereits markiert.

Nun aber zur Frage 1, was ist eigentlich passiert:
Grundsätzlich ist einmal klar zu stellen, dass der Postautoskandal nicht vergleichbar ist. Während damals Gewinne mit Absicht versteckt verbucht wurden, geht es heute um den Umgang mit kalkulatorischen Zinsen. Es ging zu keiner Zeit um eine Absicht oder Bereicherung.

Die Geschichte beginnt mit einer kantonalen Gesetzesänderung im 2010.
Aufgrund der neuen Möglichkeiten Geschäftsfelder sauber voneinander zu trennen, entschieden sich die VBL für eine Holding-Struktur. Der VVL als Hauptauftraggeber war damals dieser Struktur gegenüber skeptisch und hat vom BAV einen Prüfbericht verlangt.
Dieser Bericht hat in seinen Kernaussagen die Holdingstruktur nicht in Frage gestellt. VBL und VVL konnten deshalb nach Treu und Glauben davon ausgehen, dass der Bericht rechtens ist und darauf aufbauen.
In den folgenden Jahren bis 2017 wurde diese, in der Privatwirtschaft übliche, Verrechnungsart nie moniert und erst im Zusammenhang mit dem Postautoskandal erneut überprüft.

Interessant ist nun wer was wann und wieviel wusste. Die Beteiligungsstrategie der Stadt Luzern von 2019 teilt die VBL auf Seite 12 unter Punkt 4.1.1.1 in die höchste Risikogruppe ein und erwähnt insbesondere die kalkulatorischen Zinsen als Hauptrisiko. Nebst den Verwaltungsräten in VBL und VVL wusste also auch Stadtrat und Grossstadtrat Bescheid, schliesslich haben sie diese Strategie letztes Jahr abgesegnet. 

Zur Kommunikation:
Die Kommunikation war nicht optimal und hätte wie so oft besser sein können. Hier gilt es festzuhalten, dass die Offenlegung aller Dokumente erst nach Einwilligung aller Beteiligten erfolgen konnte. Auf keinen Fall ist hier die Absicht einer Vertuschung fest zu stellen.

Abschliessend halten wir fest, dass die Aufsichtsrolle des VVL vor allem aber des BAV aus unserer Sicht ungenügend wahrgenommen wurde.

Nicht zuletzt aus diesem Grund begrüssen wir eine lückenlose Aufklärung und verlangen die volle Transparenz. Insbesondere die Rollen aller Beteiligten sollen offen aufgezeigt werden.

Wir sind überzeugt, dass hier Fehler an verschiedenen Orten passiert sind und deshalb nicht mit dem Finger auf einzelne Schuldige gezeigt werden darf.

Die CVP-Fraktion unterstützt das Postulat P223 voll und P227 als teilweise erheblich.

Herzlichen Dank

Liebe Äbikerinnen und Äbiker

Herzlichen Dank für die erneute Wahl zum Gemeindepräsidenten. Das klare Resultat freut mich sehr, und ich sehe es als Bestätigung meiner Arbeit im Gemeinderat.

Oft wird Kritik schneller geäussert als Lob. Den Rückhalt und das Vertrauen in dieser Form zu spüren, motiviert mich, auch die Herausforderungen der nächsten vier Jahre mit dem gleichen Elan anzupacken.

Herzlichen Dank für die Unterstützung und das Vertrauen.

Bus-Chaos im Rontal

So hat gestern die Luzerner Zeitung getitelt. Dabei wurde auch ich aus meinem Votum im Kantonsrat zitiert, sagen wir mal relativ kreativ…
Aktuell gibt sich die SP als Retterin der Situation, das ist ok, schliesslich ist ja Wahlkampf.
Fakt ist aber, dass die am Dienstag präsentierte Lösung bereits am Donnerstag am runden Tisch in Zusammenarbeit von Kanton, VVL, VBL und Gemeinde Ebikon erarbeitet wurde.
Die Ausgangslage ist etwas kompliziert, da hier viele verschiedene Problemstellungen auf Emotionen und persönliche Gewohnheiten stossen. Ich erlaube mir deshalb mein Votum 1:1 abzudrucken, damit etwas Klarheit entsteht:

Herr Präsident, meine Damen und Herren

Als Gemeindepräsident von Ebikon bin ich an diesem Thema nahe dran, erlauben sie mir eine kurze Auslegeordnung.

Über allem steht die hervorragende Idee aus dem „AggloMobil due“ die Überlandbusse nicht mehr alle ins Stadtzentrum zu führen, sondern an drei Bushubs im Norden, Süden und Osten Luzerns die Anbindung an die viel schneller S-Bahn zu ermöglichen. Diese Strategie wurde durch den ÖV-Bericht im Kantonsrat mehrfach durch alle Parteien bestätigt.

Dies bedeutet natürlich eine Änderung der Gewohnheiten vieler Fahrgäste und stösst logischerweise zuerst einmal auf Widerstand. Die Meisten von uns haben die Vorstösse und Diskussionen bei der Eröffnung des Bushubs Emmen vor zwei Jahren noch in bester Erinnerung.

Die Antwort der Regierung zeigt sehr gut auf, wie aufgrund von Einsprachen in Ebikon zuerst ein Provisorium und dann ein Superprovisorium erarbeitet werden musste.

Die superprovisorische Lösung wurde unter grösstem Zeitdruck nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, mit folgenden Zuständigkeiten:

  • Der Kanton für alle Bauten auf dem Boden und darunter sowie die Signalisation und Kommunikation
  • Die Gemeinde für die Infrastruktur über dem Boden
  • Der Verkehrsverbund für die Fahrpläne und die Bestellung des richtigen Rollmaterials
  • Die VBL für die Bereitstellung des Rollmaterials und der nötigen Technik.

Von Anfang an haben sich mit der superprovisorischen Lösung verschiedene Probleme eröffnet. Die Medien haben darüber ausführlich berichtet. Lassen sie mich dazu nur ergänzen, dass aufgrund der Einsprachen rechtlich nicht einmal wettergeschützte Unterstände aufgestellt werden dürfen.

Nun aber zu den drei wesentlichen Hauptproblemen:

  1. Die Umsteigebeziehungen vom 1er zum 22er und umgekehrt sind absolut ungenügend.
  2. Ab der Stadtgrenze stadteinwärts sind die 1er Busse regelmässig sehr voll bis überfüllt.
  3. Obwohl der Viertelstundentakt der S-Bahn ab Ebikon Richtung Zug möglich wäre, wie die Totalschliessung des Bahnhofes Luzern vor zwei Jahren gezeigt hat, setzt sich niemand mit Nachdruck für diese wichtige Entlastung ein.

Zu 1.:
Kurzfristig hat der VVL eine Lösung gefunden, um dieses Problem zu entschärfen. Keinesfalls dürfen aber die Kurse langfristig wieder zum Bahnhof geführt werden. Das würde das ganze Agglomobil due „ad absurdum“ führen und neue  Begehrlichkeiten bei den anderen Bushubs schaffen.

Zu 2.:
Die überfüllten 1er sind erst ab der Stadtgrenze ein Problem. In Ebikon sind viele Kurse nur mässig besetzt. Hier zwängt sich die Lösung mit zusätzlichen Trolleys auf, welche in der Schlaufe Maihof wenden.

Zu 3.:
Kanton und Verkehrsverbund müssen sich mit Nachdruck bei Bund und SBB für mindesten den Schnellzughalt am Bushub Ebikon einsetzen. Nur so kann der Bushub die volle Wirkung auch zu den Viertelstunden entwickeln.

Die CVP unterstützt die teilweise Erheblicherklärung, zum einen weil mit den Sofortmassnahmen des VVL das Problem bereits auf der Linie 1/22 entschärft wird, zum andern weil das Problem auf der Linie 23 sehr begrenzt besteht.

Grundsätzlich muss zumindest der provisorische Bushub zuerst in Betrieb genommen werden, um die Auswirkungen im Detail beurteilen zu können.

Auf keinen Fall dürfen systemfalsche Begehrlichkeiten geschaffen werden.

Selbstverständlich hat auch SRF Zentralschweiz berichtet.

Schnelle E-Bikes

Seit gut einem Jahr geniesse ich die Freiheit auf meinem Ibex Elektro-Velo.
In dieser Zeit habe ich festgestellt, dass viele E-Bike-Fahrer die Gesetzgebung nur begrenzt kennen. Deshalb habe ich folgende Anfrage im Kantonsrat platziert und freue mich heute die kompetenten Antworten der Fachleute zu präsentieren.

Elektrisch unterstützte Fahrräder durchlaufen seit einigen Jahren einen unglaublichen Boom. Mit 111 000 Stück wurden im vergangenen Jahr in der Schweiz so viele E-Bikes verkauft wie noch nie. Der Zuwachs betrug 27 Prozent. Die Anzahl Elektrovelos, die eine Geschwindigkeit bis 45 km/h erreichen, steigt weiter an. Das schafft vor allem innerorts Konflikte auf Fuss- und Velowegen.

Immer öfters geraten E-Bikes in 30er-Zonen in Radarkontrollen. Die Anzahl der Übertretungen ist gemäss Aussage von Polizisten überschaubar, die individuelle Wahrnehmung der Geschwindigkeit bei anderen Verkehrsteilnehmern ist jedoch sehr unterschiedlich. Eine Übertretung der Geschwindigkeit kann nicht mit einer einfachen Ordnungsbusse belegt werden. Sie kann aber je nach Situation trotzdem strafrechtliche Konsequenzen haben.

Gleichzeitig gibt es in der Bevölkerung weitere Unklarheiten in der aktuellen Gesetzgebung. Aus diesem Grund folgende Fragen zur Klärung:

Zu Frage 1: Gilt das rot umrandete, dreigeteilte Verbotsschild (für Autos, Motorräder und Motorfahrräder) auch für E-Bikes bis 45 km/h?

Das Vorschriftssignal 2.14 (Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder) ist in Artikel 19 Absatz 1 c der Signalisationsverordnung (SSV, SR 741.21) geregelt. Mit einem schnellen E-Bike darf eine entsprechend signalisierte Strasse nicht befahren werden. Gestattet ist die Durchfahrt jedoch, sofern der elektrische Antrieb ausgeschaltet wurde.

Zu Frage 2: Müssen E-Bikes bis 45 km/h zwingend den Radweg benutzen?

Ja, schnelle E-Bikes sind Motorfahrrädern (Mofas) gleichgestellt. Art. 33 Abs. 1 SSV schreibt die Nutzung von Radwegen obligatorisch vor. Weiter bestimmt Art. 42 Abs. 4 der Verkehrsregelnverordnung (VRV, SR 741.11), dass die Führer von Motorfahrrädern generell die Vorschriften für Radfahrer zu beachten haben. Demzufolge müssen also auch schnelle E-Bikes obligatorisch Radwege benutzen.

Zu Frage 3: Was ist die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Radwegen?

Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf einem Radweg ist nur indirekt geregelt. Es kommen die Grundartikel, Art. 26 und Art. 31 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG, SR 741.01), zum Tragen. Alle Verkehrsteilnehmer müssen sich im Verkehr so verhalten, dass sie andere Personen weder behindern noch gefährden. Besondere Vorsicht gilt gegenüber Kindern, gebrechlichen und alten Leuten; ebenso ist Vorsicht geboten, wenn Anzeichen dafür bestehen, dass sich eine Strassenbenützerin oder ein Strassenbenützer nicht richtig verhalten wird. Zudem müssen die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer ihr Fahrzeug – das gilt gleichermassen auch für Velos und E-Bikes – jederzeit so beherrschen, dass sie ihren Vorsichtspflichten nachkommen können. Für Fahrräder, langsame oder schnelle E-Bikes sowie für Mofas besteht keine gesetzliche Pflicht, diese mit einem Tachometer auszurüsten.

Zu Frage 4: Welches Bussenverfahren kommt bei Tempoübertretungen von E-Bikes zum Zug?

Generell gesprochen sind Geschwindigkeitsübertretungen in besonderen Verkehrszonen (30-er Zone oder Begegnungszone 20 km/h) mit Ordnungsbusse oder Verzeigung belegt. In der Praxis müsste der fehlbare Lenker unmittelbar nach dem Feststellen eines Verstosses angehalten werden können. Da gleich wie bei den langsameren Fahrrädern oder Rennvelos auch für diese Fahrzeugkategorie keine Tachopflicht besteht, erweisen sich Sanktionen als heikel. Kommt jemand zu Fall oder wird jemand in einen Verkehrsunfall verwickelt, geht es primär um die Frage, ob das Fahrzeug nach den Regeln des Strassenverkehrsrechtes beherrscht wurde und ob die Verkehrsregeln nach geltendem Recht eingehalten wurden. Zu einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft kommt es, wenn ein Tatbestand nach Art. 26 oder Art. 31 SVG (vgl. Antwort zu Frage 3) erfüllt ist.

Zu Frage 5: Gibt es auf eidgenössischer Ebene Bestrebungen, die aktuelle Gesetzgebung den neuen Verkehrsteilnehmern anzupassen?

E-Bikes und E-Trottis sind im Trend. Letztere erleben im Moment einen Boom. Dennoch: Zahlreiche E-Trottis sind nicht strassenverkehrstauglich. Weiter wird eine Vielzahl von elektrischen Trendfahrzeugen (vgl. Ratgeber des Touring Clubs der Schweiz TCS) wie Stehroller (Segway), Smartwheels, E-Skateboard oder Solowheels (Einräder) angeboten, die, mit Ausnahme des Segways, nicht auf öffentlichen Strassen zugelassen sind. Die Zunahme verschiedenster, elektrisch betriebener Fahrzeuge führt zwangsläufig zu Konflikten und Diskussionen über die verfügbaren Verkehrsflächen, über Einstufung in die entsprechende Fahrzeugkategorie, über die Zulassung und die Fahrberechtigungen. Das Bundesamt für Strassen (Astra) hat zur Klärung dieser Fragen einen runden Tisch einberufen. Gegenstand dieser aktuellen Diskussion ist unter anderem auch die Frage, ob schnelle E-Bikes auf Radwege oder auf die Strasse gehören.

Zu Frage 6: Gibt es eine Erhebung über die Zunahme von durch E-Bikes verursachten Unfällen?

Das Astra erstellt jährliche eine Unfallstatistik (s. insbesondere S. 21 und 22). Zahlreiche Studien belegen unter anderem, dass es sich bei vielen Velo- und E-Bike-Unfällen um Selbstunfälle handelt. Die Zunahme von E-Bike-Unfällen geht einher mit den steigenden Verkaufszahlen von E-Bikes.

Zu Frage 7: Gibt es eine Zusammenstellung der wichtigsten Vorschriften über die Zulassung und den Betrieb von E-Bikes?

Das Astra stellt ein Merkblatt zur Verfügung. Darin finden sich die wichtigsten Vorschriften und weitere nützliche Informationen. Informationen dazu gibt auch der erwähnte Ratgeber des TCS.

Zu Frage 8: In der öffentlichen Wahrnehmung findet eine gewisse Verrohung auf der Strasse statt, die gegenseitige Toleranz sinkt und Übertretungen nehmen zu. Ist diese Wahrnehmung belegbar?

Statistisch lässt sich diese Wahrnehmung kaum belegen. Die Zahl der ausgestellten Ordnungsbussen schwankt immer etwas, verläuft aber insgesamt relativ flach. Ein Grund der angesprochen subjektiv wahrgenommenen Verrohung auf der Strasse hat sicher verschieden Ursachen. Auf verschiedenen Kanälen – etwa über soziale Medien ­– wird über einzelne Ereignisse umgehend, teils auch skandalisiert, berichtet. Ebenso spielt die zunehmende Verkehrsdichte eine Rolle und die Teilnahme von verschiedensten Verkehrsträgern auf einer nicht in gleichem Masse wachsenden Verkehrsfläche kann zu einem Engegefühl führen.