Steuererhöhungen vors Volk? Deutschkurse im Vorschulalter? Arbeiten bis zum siebzigsten Altersjahr? Neben drei Botschaften wurde an dieser Session auch der Planungsbericht Gesundheitsversorgung verabschiedet. Zudem fanden Ersatzwahlen für Richter und Staatsanwälte statt und es wurden zwanzig Vorstösse behandelt.
Die diversen Änderungen im Gesetz über die Volksschulbildung beschäftigten uns bereits in zweiter Beratung. Nachdem in der Januarsession heftig über die küftige Rolle der Bildungskommission diskutiert wurde, ging es in der zweiten Beratung vor allem noch um redaktionelle Änderungen. Ein Vorstoss der FDP eröffnete dann doch noch einen Disput wie vorschulische Deutschkurse angesiedelt werden sollen und was genau eigentlich zur obligatorischen Schulzeit gehört. Die Mehrheit des Rates folgte in der Abstimmung aber der Kommissionsversion.
In der Botschaft B22 schlägt der Regierungsrat vor, dass bei Angestellten das Dienstalter auf Verordnungsstufe von 68 auf 70 Jahre angehoben werden kann. Die Flexibilisierung des Rentenalters wurde weitgehend begrüsst. Dem Grundsatz wonach Angestellte nur bei persönlichem Einverständnis weiter beschäftigt werden können, wurde ebenfalls Rechnung getragen. Einzelne kritische Voten betrafen den Umstand, dass die Regelung ein Schritt in Richtung Erhöhung des Rentenalters sein kann oder die Regelung auf Verordnungsstufe, welche es dem Regierungsrat ermöglicht ohne Einfluss des Parlamentes die Flexibilisierung zu erweitern. In der Schlussabstimmung wurde der Botschaft mit grosser Mehrheit zugestimmt.
Ein Initiativkomitee aus dem Kreis der SVP reichte am 17. April 2015 die Volksinitiative „ Steuererhöhung vors Volk“ ein. Die Initiative verlangt, dass eine Festsetzung des Steuerfusses für die Staatssteuern durch den Kantonsrat immer dann dem obligatorischen Referendum zu unterstellen ist, wenn eine im Vergleich zum Vorjahr höhere Steuereinheit bestimmt wird. In der nun vorliegenden Botschaft B26 legt der Regierungsrat dem Kantonsrat nahe die Initiative als gültig zu erklären jedoch abzulehnen. Mit Ausnahme der SVP waren sich die Parteien einig, dass die Festlegung des Steuerfusses in die Legislative gehört, da der Kantonsrat die Verantwortung für Budget und Rechnung tragen muss. Damit wird die Initiative im Verlauf der nächsten Monate vor das Volk kommen.
Der Regierungsrat hat uns einen sehr detaillierten und ausführlichen Planungsbericht über die Gesundheitsversorgung im Kanton Luzern vorgelegt. In einer umfassenden Auslegeordnung wurden die verschiedenen Themenfelder und die grossen Herausforderungen für das Luzerner Gesundheitswesen in den nächsten Jahren aufgezeigt.
Dass nicht alle mit dem Bericht gleich zufrieden waren zeigten die 22 Änderungsanträge. Davon wurden aber lediglich 6 gutgeheissen. Zu diskutieren gab insbesondere die Kommunikation über die Spitalplanung oder das mehr als zwanzigjährige Psychiatrieleitbild. In der Schlussabstimmung wurde aber auch dieser Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen.
Persönliche Meinung
Im Bereich der parlamentarischen Vorstösse hat mich vor allem die Motion 361, über die Harmonisierung beim Erlass von Verkehrsanordnungen beschäftigt.
Aktuell haben im Kanton acht Gemeinden die Signalisationshoheit auf Gemeindestrassen. Bei allen anderen Gemeinden entscheidet der Kanton. Der rechte Vorstoss wollte nun, dass der Kanton alleiniger Entscheidungsträger auf allen Strassen wird. Dieser zentralistische Ansatz hat mich doch sehr erstaunt.
Die Gemeinde Ebikon hat sich im letzten Herbst um diese Signalisationshoheit ebenfalls beworben, da wir in den vergangenen Jahren immer Unstimmigkeiten mit kantonale Strassenentscheide hatten (Rischstrasse, Schlösslistrasse, Kantonsstrasse). Ich habe mich deshalb dafür eingesetzt, dass die Entscheidungskompetenz nach Möglichkeit bei den Personen vor Ort liegt, welche wissen was zweckmässig und sinnvoll ist und nicht stur nach überreglementierten Ideen handeln.
Ich habe mich sehr gefreut, dass sowohl Motion wie auch Postulat abgelehnt wurden und bin nun sehr zuversichtlich, dass unser Gesuch bald behandelt wird.