Von Renaturierung, Autobahnüberdachung und kalkulatorischen Zinsen

Am letzten Montag fand die erste Session des Kantonsrates in der Messehalle Luzern statt. Nachdem wir fast zwei Stunden über Dringlichkeiten von Corona-Vorstössen debattiert hatten, wurde der Tag dann doch noch effizient.

Seit gut einem Jahr bin ich nun Leader unserer CVP Delegation in der Verkehrs- und Baukommission. In dieser Funktion fallen regelmässig spannende Themen an. Am letzten Montag durfte ich gleich drei Mal als Fraktionssprecher antreten. Zu zwei Themen lasse ich den Videomitschnitt des Livestreams sprechen, im dritten Thema erlaube ich mir einmal mehr mein Votum abzudrucken.

B18: Hochwasserschutz und Revitalisierung Ron

M700: Motion Budmiger Marcel über flankierende Massnahmen zum Bypass

Vier Anfragen und zwei Postulate zu Rückzahlungen der VBL

Medial war dies natürlich der spannendste Teil der Diskussionen und bekam deshalb überdurchschnittlich Aufmerksamkeit. Wie mein Fraktionskollege Adrian Nussbaum richtig feststellte, waren bei einigen Parteien „die Schuldsprüche schon gemacht bevor überhaupt ein Gerichtsgebäude gebaut ist“.

Hier mein Votum als Fraktionssprecher:

Herr Präsident, meine Damen und Herren

Bei Themen mit öffentlichem Interesse ist es in den letzten Jahren gang und gäbe geworden drei Fragen zu stellen:

  1. Was ist passiert?
  2. Wer ist schuld?
  3. Werden die Schuldigen angemessen bestraft?

Häufig rückt dabei die Frage 1, was ist eigentlich passiert, in den Hintergrund.

Diese drei Fragen werden durch die Medien maßgeblich befeuert. Und obwohl unsere Tageszeitungen von „Unschuldsvermutung“ sprechen, sind die Verantwortlichen bereits markiert.

Nun aber zur Frage 1, was ist eigentlich passiert:
Grundsätzlich ist einmal klar zu stellen, dass der Postautoskandal nicht vergleichbar ist. Während damals Gewinne mit Absicht versteckt verbucht wurden, geht es heute um den Umgang mit kalkulatorischen Zinsen. Es ging zu keiner Zeit um eine Absicht oder Bereicherung.

Die Geschichte beginnt mit einer kantonalen Gesetzesänderung im 2010.
Aufgrund der neuen Möglichkeiten Geschäftsfelder sauber voneinander zu trennen, entschieden sich die VBL für eine Holding-Struktur. Der VVL als Hauptauftraggeber war damals dieser Struktur gegenüber skeptisch und hat vom BAV einen Prüfbericht verlangt.
Dieser Bericht hat in seinen Kernaussagen die Holdingstruktur nicht in Frage gestellt. VBL und VVL konnten deshalb nach Treu und Glauben davon ausgehen, dass der Bericht rechtens ist und darauf aufbauen.
In den folgenden Jahren bis 2017 wurde diese, in der Privatwirtschaft übliche, Verrechnungsart nie moniert und erst im Zusammenhang mit dem Postautoskandal erneut überprüft.

Interessant ist nun wer was wann und wieviel wusste. Die Beteiligungsstrategie der Stadt Luzern von 2019 teilt die VBL auf Seite 12 unter Punkt 4.1.1.1 in die höchste Risikogruppe ein und erwähnt insbesondere die kalkulatorischen Zinsen als Hauptrisiko. Nebst den Verwaltungsräten in VBL und VVL wusste also auch Stadtrat und Grossstadtrat Bescheid, schliesslich haben sie diese Strategie letztes Jahr abgesegnet. 

Zur Kommunikation:
Die Kommunikation war nicht optimal und hätte wie so oft besser sein können. Hier gilt es festzuhalten, dass die Offenlegung aller Dokumente erst nach Einwilligung aller Beteiligten erfolgen konnte. Auf keinen Fall ist hier die Absicht einer Vertuschung fest zu stellen.

Abschliessend halten wir fest, dass die Aufsichtsrolle des VVL vor allem aber des BAV aus unserer Sicht ungenügend wahrgenommen wurde.

Nicht zuletzt aus diesem Grund begrüssen wir eine lückenlose Aufklärung und verlangen die volle Transparenz. Insbesondere die Rollen aller Beteiligten sollen offen aufgezeigt werden.

Wir sind überzeugt, dass hier Fehler an verschiedenen Orten passiert sind und deshalb nicht mit dem Finger auf einzelne Schuldige gezeigt werden darf.

Die CVP-Fraktion unterstützt das Postulat P223 voll und P227 als teilweise erheblich.

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